Sie sind hier: Startseite » Kommunalwahlen am 08.03.2026
WAS WIRD GEWÄHLT?
Die Bürgerinnen und Bürger wählen in Ihren Gemeinden den jeweiligen Bürgermeister oder Bürgermeisterin. Dazu werden auch die Gemeinderatsgremien neu besetzt, so dass auch hierfür die Parteien und Wählergruppen ihre Kandidatinnen und Kandidaten nominiert haben.
Die Amtszeit der bisherigen Mandatsträger endet Kraft Gesetzes am 30.04.2026.
Auf Landkreisebene sind der Landrat oder die Landrätin sowie der Kreistag zu wählen.
WER DARF WÄHLEN?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag
WAHLBENACHRICHTIGUNG PER BRIEF
Die Wahlbenachrichtigung erfolgt per Post bis zum 15.02.2026. Wahlberechtigte, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl sie die Voraussetzungen zur Wahl erfüllen, bitten wir, sich mit dem Wahlamt im Rathaus in Verbindung zu setzen.
BRIEFWAHL
Jeder Wahlberechtigte hat auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Der Antrag auf Briefwahl sollte möglichst frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026 können bis spätestens Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Bis zum 03.03.2026, 18.00 Uhr, haben Sie die Möglichkeit, den Briefwahlantrag online zu stellen.
Sie finden den Online-Briefwahlantrag auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde im Bürgerservice-Portal.
Ansonsten kann der Briefwahlantrag auch schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks, der mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief versandt wurde, oder bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro im Rathaus gestellt werden (bitte Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben mitbringen).
Telefonische Auskünfte sind im Rathaus unter Tel. 08762/7309-462 bzw. -467 oder unter buergerbuero@vg-wartenberg.de erhältlich.
STICHWAHL
Für eine etwaige Stichwahl Landrat/Bürgermeister am 22.03.2026 behalten die versandten Wahlbenachrichtigungen ihre Gültigkeit. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt. Sollten Sie beim Briefwahlantrag für die Kommunalwahl am 08.03.2026 angegeben haben, auch bei einer evtl. Stichwahl per Briefwahl abstimmen zu wollen, werden Ihnen die entsprechenden Wahlunterlagen automatisch übersandt.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: