Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht mehr möglich

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Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht mehr möglich

Zum 01.01.2026 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die die Möglichkeit einer Übermittlungssperre an das Personalmanagement der Bundeswehr aufhebt. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) entfällt das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ersatzlos.

 

Ziel ist die Umsetzung des modernisierten Wehrdienstes, wonach die Meldebehörden nun verpflichtet sind, Daten (Familienname, Vornamen, Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindern werden. Sämtliche vor dem 1. Januar 2026 eingegangen Widersprüche gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sind mit diesem Stichtag von der Meldebehörde zu löschen. Zudem können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.

 

Bei Fragen zu den Übermittlungssperren erreichen Sie unser Bürgerbüro entweder telefonisch unter der  08762 / 7309 -462 oder -467 und per E-Mail unter der Adresse: buergerbuero@vg-wartenberg.de.

 

 

 

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