Sie sind hier: Startseite » Bekanntmachung über die Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des Ersten Bürgermeisters sowie für die Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Berglern am 08.03.2026
Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl des Ersten Bürgermeisters sowie der Wahl
des Gemeinderats werden vorbehaltlich der Feststellung durch den
Wahlausschuss auf der Homepage der Gemeinde Berglern unter
www.berglern.de/Wahlen der Öffentlichkeit verkündet (Art. 19 Abs. 3 Satz 1
GLKrWG, § 90 Abs. 6 GLKrWO).
Die Verkündung auf der Homepage der Gemeinde Berglern ist
maßgebend für den Beginn der Frist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG
(Wochenfrist für die gewählten Gemeinderatsmitglieder zur Ablehnung der
Wahl).
Wartenberg, 23.02.2026
Gemeinde Berglern
gez. Christian Leinert
Wahlleiter
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