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Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Autohaus Mooslern“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Veröffentlicht: 03.07.2026
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Autohaus Mooslern“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Autohaus Mooslern“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Berglern hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.06.2026 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt. 
Der Planentwurf mit Begründung trägt das Datum 24.06.2026.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Bereich Mooslern, östlich der Bebauung an der Enzianstraße und westlich der Staatsstraße 2331.Die Ausgleichsfläche wird westlich des Gewerbegebiets Glaslern festgesetzt.
Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Ausgleichsfläche ist auf nachstehendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
 
Bild

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 24.06.2026 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 24.06.2026 werden vom 06.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), können aber bei Bedarf auch in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden. 
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.berglern.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aus der Bebauungsplanbegründung, dem Umweltbericht und Stellungnahmen (sowie ggf. aus Gutachten und anderen Unterlagen) verfügbar und werden mitveröffentlicht:

Schutzgut: Art der Information
Mensch: Beeinträchtigungen von Gesundheit/Erholung durch landwirtschaftliche und gewerbliche Emissionen (Lärm, Gerüche) und die Verkehrszunahme durch das Autohaus
Tiere/ Pflanzen: Betroffenheit und Schutz von Biotopen sowie von geschützten Arten
Boden: Informationen zu geologischen Verhältnissen; Betroffenheit durch Bodenversiegelung und Beeinträchtigung der Bodenfunktionen
Kultur- und Sachgüter: Betroffenheit von Bodendenkmälern und sonstigen Kultur- und Sachgütern
Wasser: Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser, insbesondere bei Starkregenereignissen und im Hinblick auf die Versickerung des Niederschlagswassers
Klima: Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima; Klimaschutzmaßnahmen
Landschaft: Empfindlichkeit und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Fläche: Beanspruchung von Flächen für Siedlung und Verkehr
Bewertung der vorgenannten Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Berglern
Wartenberg, 26.06.2026

gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister

Datenschutzhinweise

Bebauungsplan
Begründung
Anlagen:
Bodengutachten
Schallschutzgutachten
Starkregenuntersuchung
Erschließung
Versickerung

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:

Stellungnahme Staatliches Bauamt FreisingStellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ErdingStellungnahme Bayerischer BauernverbandStellungnahme FMGStellungnahme AZV Erdinger MoosStellungnahme Bayerisches Landesamt für DenkmalpflegeStellungnahme Regierung von Oberbayern (Höhere Naturschutzbehörde)Stellungnahme Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanung)Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt MünchenStellungnahme LRA ED - ImmissionsschutzStellungnahme LRA ED - NaturschutzStellungnahme LRA ED - Wasserrecht






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