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Das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg nimmt Anträge auf Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge entgegen und leitet diese an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz.
Für private oder berufliche Zwecke
Bei Tätigkeiten mit Minderjährigen
Zur Vorlage bei einer Behörde
Für EU-Staatsangehörige
Nachweis gewerblicher Zuverlässigkeit
Führungszeugnis
ca. 2 Wochen
Europäisches Führungszeugnis
ca. 3 bis 4 Wochen
Gewerbezentralregisterauszug
ca. 1 bis 2 Wochen
Führungszeugnisse und Registerauszüge werden per Post an Ihre Wohnanschrift oder unmittelbar an die Behörde versandt.
Persönlich
Im Bürgerbüro der VG Wartenberg. Der Antrag wird online an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet.
Online
Direkt beim Bundesamt für Justiz (mit aktivierter Online-Ausweisfunktion). Zahlung nur per Kreditkarte.
Für die Online-Beantragung benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät und die kostenlose AusweisApp des Bundes.
Antragsberechtigt sind alle Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Der Antrag ist persönlich bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Hat eine Person eine gesetzliche Vertretung (z. B. bei Minderjährigen), ist auch diese antragsberechtigt.
13,00 €
Führungszeugnis & Gewerbezentralregisterauszug
Gebührenbefreiung bei Ehrenamt
Gebührenbefreiung: Bei ehrenamtlicher Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung kann die Gebühr auf Antrag erlassen werden. Der Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Wird das Führungszeugnis im Ausland vorgelegt, können eine Apostille oder eine Überbeglaubigung erforderlich sein. Beide können gleichzeitig mit dem Antrag auf das Führungszeugnis beantragt werden.
Die Überbeglaubigung (durch das BfJ) bescheinigt die Echtheit des Führungszeugnisses.
Die Apostille (durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, BfAA) kann gleichzeitig mit dem Führungszeugnis beantragt werden, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
Mehr Informationen zur Überbeglaubigung und Apostille finden Sie unter: BfJ: Häufig gestellte Fragen
Das einfache Führungszeugnis bescheinigt, ob gegen eine Person strafrechtliche Verurteilungen vorliegen. Es wird häufig von Arbeitgebern oder bei Behörden verlangt.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten (z. B. als Erzieher, Trainer, Betreuer oder Lehrer). Es enthält zusätzliche Eintragungen, die im einfachen Führungszeugnis nicht erscheinen.
Benötigen Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird es direkt an diese Stelle versandt. Bitte bringen Sie das Aufforderungsschreiben der Behörde mit.
Sofern gewünscht können Sie das Führungszeugnis vorab beim Amtsgericht Erding einsehen. Dies ist bei der Antragstellung mitzuteilen.
Personen, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten besitzen, erhalten automatisch ein Europäisches Führungszeugnis, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Es enthält zusätzlich Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache (ohne Übersetzung durch das BfJ).
Die Eintragungen aus dem ausländischen Strafregister werden in der übermittelten Sprache aufgenommen. Eine Übersetzung oder inhaltliche Überprüfung durch das Bundesamt für Justiz erfolgt nicht.
Der Gewerbezentralregisterauszug ist das gewerberechtliche Pendant zum Führungszeugnis. Er weist nach, ob gewerberechtliche Verstöße (z. B. Gewerbeuntersagungen, Bußgeldentscheidungen) eingetragen sind.
Er wird häufig benötigt für:
Antrag persönlich beim Bürgerbüro oder online beim BfJ. Die Auskunft wird an die Privatanschrift oder direkt an die anfordernde Behörde versandt.
Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen. Die Auskunft wird an die Gesellschaft versandt. Ausnahmsweise ist ein Versand an eine deutsche Behörde möglich:
| Natürliche Personen | Juristische Personen |
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Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Bürgerbüro
Marktplatz 8, 85456 Wartenberg
Tel.: 08762 / 7309-467
E-Mail: buergerbuero@vg-wartenberg.de
Alternativ telefonisch: 08762 / 7309-0
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: