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Im Fundbüro der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, können gefundene Gegenstände abgegeben oder abgeholt werden.
Verlustmeldung aufgeben
Fundsache abgeben
Aufbewahrungsfrist: 6 Monate ab Anzeige des Fundes
Fehlt Ihnen ein Gegenstand, können Sie im Fundbüro eine Verlustmeldung aufgeben. Das Fundbüro informiert Sie, sobald Ihr Gegenstand abgegeben wird.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist wird die Fundsache dem Finder ausgehändigt, sofern dieser Anspruch auf Eigentumserwerb erhebt.
Wer einen Gegenstand im Wert von mehr als 10,00 € findet, ist gesetzlich verpflichtet, den Fund unverzüglich zu melden und die Fundsache dem Fundbüro zu übergeben.
Bitte geben Sie gefundene Gegenstände so schnell wie möglich ab. Jede Verzögerung kann für die verlierende Person Unannehmlichkeiten verursachen.
Motorisierte Fahrzeuge (Pkw, Motorräder, Roller, Mofas) werden ausschließlich von der Polizei Erding bearbeitet. Gefundene Fahrräder und Pedelecs werden nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an das Fundbüro übergeben.
Die findende Person kann von der verlierenden Person einen Finderlohn verlangen:
| Wert des Fundgegenstands | Finderlohn |
|---|---|
| Bis 500,00 € | 5 % des Wertes |
| Über 500,00 € | 5 % bis 500 € + 3 % des Mehrwerts |
Der Finderlohn ist ein Anspruch zwischen Finder und Verlierer, das Fundbüro vermittelt diesen nicht.
Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Bürgerbüro
Marktplatz 8, 85456 Wartenberg
Tel.: 08762 / 7309-467
E-Mail: buergerbuero@vg-wartenberg.de
Alternativ telefonisch: 08762 / 7309-0
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: