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Das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg beglaubigt Unterschriften und Abschriften amtlich, jedoch nur für bestimmte Zwecke. Bitte prüfen Sie vorab, welche Art der Beglaubigung Sie benötigen.
Amtliche Beglaubigung von Kopien behördlicher Dokumente
Beglaubigung von Unterschriften zur Vorlage bei deutschen Behörden
Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.
Es können nur Dokumente beglaubigt werden, wenn
Mit der amtlichen Beglaubigung der Unterschrift wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift unter einem zugehörigen Text geleistet haben.
Es werden Unterschriften auf Schriftstücken beglaubigt, die
Die Unterschrift muss in Gegenwart des Bürgerbüro-Mitarbeiters geleistet werden.
Schriftstücke in einer fremden Sprache können nicht beglaubigt werden, da der Inhalt des Dokuments nicht geprüft werden kann. Für Beglaubigungen zur Vorlage bei ausländischen Behörden wenden Sie sich bitte an einen Notar.
5,00 €
je Beglaubigung
zzgl. Kopierkosten bei Anfertigung durch das Bürgerbüro
Möchten Sie eine deutsche öffentliche Urkunde (z. B. Meldebescheinigung, Zeugnis) im Ausland verwenden, wird diese in der Regel nur anerkannt, wenn ihre Echtheit zusätzlich bestätigt wurde. Je nach Zielland sind dafür zwei unterschiedliche Verfahren möglich:
| Apostille | Legalisation | |
|---|---|---|
| Wann? | Zielland hat das Haager Übereinkommen unterzeichnet | Zielland hat das Haager Übereinkommen NICHT unterzeichnet |
| Zuständig | Regierung von Oberbayern | Zuständiges Konsulat / Botschaft des Ziellandes in Deutschland (ggf. nach Vorbeglaubigung durch Regierung von Oberbayern) |
| Gebühr | ca. 20,00 € je Urkunde | Je nach Konsulat unterschiedlich |
Die Apostille ist eine vereinfachte Echtheitsbescheinigung für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind (z. B. USA, Frankreich, Spanien, Türkei). Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, des Stempels und der ausstellenden Stelle.
Zuständig für den Landkreis Erding:
Regierung von Oberbayern, Apostillestelle | apostille@reg-ob.bayern.de
Einfache Kopien werden nicht akzeptiert. Geben Sie bei der Antragstellung das Zielland an.
Für Länder, die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind (z. B. viele afrikanische und arabische Staaten), ist eine Legalisation durch das zuständige Konsulat oder die Botschaft des Ziellandes in Deutschland erforderlich. Zuvor ist in der Regel eine Vorbeglaubigung durch die Regierung von Oberbayern notwendig.
Bitte informieren Sie sich vorab beim Konsulat des Ziellandes, welche Anforderungen konkret gestellt werden. Die Verfahren unterscheiden sich je nach Staat erheblich.
Die Regierung von Oberbayern beglaubigt Urkunden, die von bayerischen Behörden oder Kommunen ausgestellt wurden, z. B.:
Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Bürgerbüro
Marktplatz 8, 85456 Wartenberg
Tel.: 08762 / 7309-467
E-Mail: buergerbuero@vg-wartenberg.de
Alternativ telefonisch: 08762 / 7309-0
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: