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Das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg ist zuständig für Gewerbemeldungen, die Ausstellung von Fischereischeinen sowie Parkausweise für Menschen mit Behinderung.
An-, Um- und Abmeldung
Erstantrag & Verlängerung
Blauer & Orangener Ausweis
Wer eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, verändert oder aufgibt, muss dies bei der Gemeinde anzeigen. Ein Gewerbe ist jede auf Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, ausgenommen Landwirtschaft, Freie Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte) und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Gaststätten, Bewachungsgewerbe) oder handwerklichen Tätigkeiten ist zusätzlich zur Gewerbemeldung eine Gewerbeerlaubnis bzw. Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
Persönlich
Im Bürgerbüro der VG Wartenberg mit Formular.
Online
Gewerbeanmeldung über das BayernPortal möglich.
Vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO). Die zuständige Behörde informiert anschließend automatisch Finanzamt, IHK und Handwerkskammer.
Erforderlich bei Verlegung des Betriebs oder wesentlicher Änderung des Gewerbegegenstands (z. B. neue Waren oder Dienstleistungen, Namensänderung).
Erforderlich bei Aufgabe des Betriebs. Bei Verlegung in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung am neuen Standort, die dortige Behörde informiert den bisherigen Standort automatisch. Bei Verlegung innerhalb der Gemeinde genügt eine Ummeldung.
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung (ohne Handelsregistereintrag) | 30,00 € |
| Gewerbeanmeldung (mit Handelsregistereintrag) | 60,00 € |
| Gewerbeummeldung | 30,00 € |
| Gewerbeabmeldung | 25,00 € |
Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Dieser ist auf Verlangen von Aufsichtspersonen vorzuzeigen.
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie für das konkrete Gewässer einen Erlaubnisschein (Angelkarte). Erhältlich beim Gewässerpächter oder Fischereiverein.
Nähere Informationen zu den fischereirechtlichen Bestimmungen in Bayern können Sie dem Merkblatt des bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus entnehmen.
Persönlich / Schriftlich
Mit Formular beim Bürgerbüro.
Online
Über das BayernPortal.
Die Anmeldung für die staatliche Fischerprüfung kann auch über das BürgerservicePortal erfolgen. Weitere Informationen zur Fischerprüfung können Sie auf der Homepage des Landesfischereiverbandes Bayern nachlesen.
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Fischereischein (Erstantrag, 5 Jahre oder Lebenszeit) | 35,00 € |
| Verlängerung (5 Jahre oder Lebenszeit) | 5,00 € |
| Fischereiabgabe für 5 Jahre | 40,00 € |
| Fischereiabgabe auf Lebenszeit | nach Lebensalter |
Es können zwei Arten von Parkausweisen beantragt werden. Der wesentliche Unterschied:
| Blauer Parkausweis | Orangener Parkausweis |
|---|---|
Gilt europaweit Berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen | Gilt nur in Deutschland Berechtigt NICHT zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen |
Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, können Sie anhand der Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis prüfen oder sich beim Versorgungsamt (ZBFS) beraten lassen.
Für beide Parkausweise werden keine Gebühren erhoben.
Persönlich / Schriftlich
Mit Formular beim Bürgerbüro.
Online
Über das BayernPortal.
Bitte beachten Sie, dass der Parkausweis grundsätzlich nicht zugesendet wird. Es ist eine persönliche Abholung notwendig. Sollten Sie diesen nicht persönlich abholen können, ist eine Bevollmächtigung möglich.
Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Bürgerbüro
Marktplatz 8, 85456 Wartenberg
Tel.: 08762 / 7309-467
E-Mail: buergerbuero@vg-wartenberg.de
Alternativ telefonisch: 08762 / 7309-0
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: