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Das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg ist u. a. zuständig für:
An-, Ab- und Ummeldung
Nachweis über Ihre amtliche Anschrift
Auskünfte aus dem Melderegister
Frist: An-, Um- und Abmeldung innerhalb von 2 Wochen
Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung am alten Wohnort nicht erforderlich. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Die Anmeldung kann auch elektronisch über das Bürgerserviceportal (elektronische Wohnsitzanmeldung) vorgenommen werden.
Der Online-Service ist aktuell nur für Hauptwohnsitze möglich. Eine An- oder Ummeldung von Nebenwohnsitzen ist online nicht möglich
Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen gemeinsamen Meldeschein verwenden. Es genügt die Unterschrift einer meldepflichtigen Person.
Bei meldepflichtigen Personen unter 16 Jahren übernehmen die gesetzlichen Vertreter die Anmeldung. Die minderjährige Person muss bei der Anmeldung anwesend sein. Personalausweise bzw. Reisepässe der gesetzlichen Vertreter sind vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht genügt ein Elternteil mit entsprechendem Nachweis.
Eine Ummeldung liegt vor, wenn sich die neue und die bisherige Wohnung in derselben Gemeinde befinden. Die Ummeldung erfolgt direkt beim Bürgerbüro.
Eine Abmeldung innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich, die Ummeldung am neuen Wohnort ersetzt sie.
Eine Abmeldung ist jedoch erforderlich bei:
Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise die Pflicht haben, Ihren Wohnungswechsel auch anderen Behörden zu melden (z. B. Gewerbebehörde, Finanzverwaltung).
Bei Abmeldung ins Ausland: Die Abmeldung muss persönlich, per Abmeldeformular mit Ausweiskopie, durch Sie oder eine bevollmächtigte Person beim Bürgerbüro erfolgen.
Persönlich
Im Bürgerbüro mit Personalausweis oder Reisepass.
Bevollmächtigte Person
Mit schriftlicher Vollmacht + Ausweis beider Personen.
Online
Über das Bürgerserviceportal oder Abmeldeformular mit Ausweis.
Manche Änderungen Ihrer persönlichen Daten werden nicht automatisch im Melderegister aktualisiert und müssen von Ihnen selbst mitgeteilt werden. Insbesondere, wenn das zugrundeliegende Ereignis im Ausland stattgefunden hat.
Alle ausländischen Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung von einem anerkannten und beeidigten Dolmetscher eines EU-Landes vorzulegen. Internationale Urkunden bestimmter Länder bedürfen keiner Übersetzung.
Welche Länder eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachlesen. Bitte beachten Sie, dass es auch Länder gibt, bei denen weder eine Apostille noch ein Legalisationsverfahren durchgeführt werden kann. In diesen Fällen ist eine Urkundenprüfung in Amtshilfe durchzuführen. Wenden Sie sich gerne an uns, wir unterstützen Sie hierbei gerne.
Ein aktueller Melderegisterstand ist Voraussetzung für die korrekte Ausstellung von Ausweisdokumenten, Führungszeugnissen und weiteren Bescheinigungen.
Eine Meldebescheinigung ist ein amtlicher Nachweis Ihrer aktuellen Anschrift aus dem Melderegister, z. B. zur Vorlage bei Behörden, Banken oder Arbeitgebern.
Die Lebensbescheinigung bestätigt, dass Sie als Einwohnerin oder Einwohner amtlich gemeldet und am Leben sind, z. B. zur Vorlage bei Rentenversicherungsträgern.
Persönlich
Im Bürgerbüro mit Personalausweis oder Reisepass.
Bevollmächtigte Person
Mit schriftlicher Vollmacht + Ausweis beider Personen.
Online
gebührenfrei ohne Siegel
Über das Bürgerserviceportal.
5,00 €
Meldebescheinigung
je Bescheinigung | online: gebührenfrei ohne Siegel
gebührenfrei
Lebensbescheinigung
Bei gesetzlichen Rentenversicherungsträgern
Bescheinigungen werden nur an Personen ausgestellt, die in Berglern, Langenpreising oder Wartenberg amtlich gemeldet sind.
Jede Person, die in der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos Auskunft über die eigenen im Melderegister gespeicherten Daten zu erhalten.
Auch Dritte können in bestimmtem Umfang Auskunft beantragen. Bei gewerblicher Nutzung ist der Verwendungszweck anzugeben.
Melderegisterauskünfte können nicht telefonisch erteilt werden, da die anfragende Person sich identifizieren muss und die Auskünfte kostenpflichtig sind. Die Kosten sind auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die Auskunft bereits bekannt ist.
Einfache Auskunft
Vor- und Familienname, Anschriften, akademischer Grad.
Antragstellung ist online über das BürgerservicePortal möglich.
Erweiterte Auskunft
Weitere Daten bei nachgewiesenem berechtigtem oder rechtlichem Interesse.
Sammelauskünfte (z. B. für Klassentreffen) sind möglich, wenn die gesuchten Personen eindeutig namentlich identifizierbar sind. Nicht zulässig: Anfragen nur mit Adresse als Suchkriterium.
10,00 €
Einfache Melderegisterauskunft
13,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wenn durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr entstehen kann oder Sie der Weitergabe Ihrer Daten grundsätzlich widersprechen möchten, können Sie eine Sperre eintragen lassen.
Bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder vergleichbare schutzwürdige Interessen (z. B. Bedrohung, Stalking, Zeugenschutz) verhindert die Auskunftssperre die Erteilung von Melderegisterauskünften an Dritte. Die Eintragung erfolgt auf Antrag der betroffenen Person oder von Amts wegen, z. B. auf Veranlassung einer Sicherheitsbehörde.
Gebührenfrei und befristet auf 2 Jahre, danach auf Antrag verlängerbar.
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz können schriftlich oder online beantragt werden, ohne Begründung, ohne Voraussetzungen, kostenlos und unbefristet bis zum Widerruf.
Möglich ist die Sperre von Auskünften an Parteien und Wählergruppen, Religionsgemeinschaften sowie über Alters- und Ehejubiläen. Einfache Melderegisterauskünfte an Privatpersonen und Behörden bleiben davon unberührt.
Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Bürgerbüro
Marktplatz 8, 85456 Wartenberg
Tel.: 08762 / 7309-467
E-Mail: buergerbuero@vg-wartenberg.de
Alternativ telefonisch: 08762 / 7309-0
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: